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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

EINE INFO-VERANSTALTUNG DES NACHBARSCHAFTSVEREINS


Am 17. April 2013 war der Bewohnertreff mit 35 Personen gut besucht. Frau Katja Neumann, von der Sozialstiftung der BASF SE, referierte über „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“, ein Thema das jeden betrifft, egal ob jung oder alt.


Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie rechtliche Angelegenheiten zu regeln z.B. Behördengänge. „Die meisten Menschen wissen nicht, dass dies nicht automatisch der Ehepartner oder das Kind bestimmen können“, erklärt Frau Neumann. Gibt es keine Vorsorgevollmacht wird im Bedarfsfall vom zuständigen Amtsgericht ein Betreuer bestimmt. Die gesetzliche Betreuung kann auch durch Angehörige übernommen werden.


In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung im Falle von Einwilligungsunfähigkeit wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.


Nach ihren ausführlichen und informativen Erklärungen stellte sich Frau Neumann den Fragen der Besucher. Herr Müller bedankte sich mit einem Blumenstrauß bei Frau Neumann und erwähnte, dass eine weitere Informationsveranstaltung mit Frau Neumann über „Pflege“ im Herbst angedacht ist.


P.S.: Der Nachbarschaftsverein Pfingstweide Miteinander hält in seiner Leihbücherei Mustervordrucke für Sie bereit!

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